AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Haus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ausser Haus.
Vereinbarung
Die Auftragsbestätigung mit allen erwähnten Anhängen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen muss vom Kunden rechtsgültig unterzeichnet an das Hombergerhaus retourniert werden. Mit dem Empfang der unterschriebenen Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.
Bei Abweichungen zwischen dem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die in der Auftragsbestätigung und den anderen Anhängen getroffenen Regelungen vor.
Leistungen und Preise
Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. MWST und exkl. Mitarbeiterkosten ab Ausgabe Hombergerhaus. Aufwand für Transport und Mitarbeiter entnehmen Sie bitte gemäss Zusatzkosten. Ein Abzug für bestellte, aber nicht bezogene Leistungen ist ausgeschlossen.
Änderung der Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist das Hombergerhaus spätestens 72 Stunden vor dem Anlass mitzuteilen. Anpassungen von mehr als 50% können eine Anpassung des Auftrages zur Folge haben.
Dem Kunden wird die effektive, mindestens jedoch die bis spätestens 72 Stunden vor dem Anlass bekanntgegebene Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
Annulierung seitens des Kunden
Bei Annulierung eines Auftrags nach erfolgter Auftragserteilung, werden dem Kunden mindestens die nachfolgenden Kosten in Rechnung gestellt:
| Bis 30 Arbeitstage vor dem Anlass | – keine Kosten |
| Bis 10 Arbeitstage vor dem Anlass | – 20% der gebuchten Leistungen |
| Bis 3 Arbeitstage vor dem Anlass | – 50% der gebuchten Leistungen |
Bei später erfolgender Annulierung werden dem Kunden 70 % der gebuchten Leistungen verrechnet.
Rechnungsstellung und Bezahlung
70% Anzahlung bei Auftrag über Fr. 500.–. Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von dem Hombergerhaus eine detaillierte Rechnung.
Auf Wunsch des Kunden zusätzlich erbrachte Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu begleichen.
Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuergesetzgebung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung und der Tätigkeit des Hombergerhaus ergeben, ist Schaffhausen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ausser Haus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Haus.
Vereinbarung
Die Auftragsbestätigung mit allen erwähnten Anhängen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen muss vom Kunden rechtsgültig unterzeichnet an das Hombergerhaus retourniert werden.
Mit dem Empfang der unterschriebenen Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt. Bei Abweichungen zwischen dem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die in der Auftragsbestätigung und den anderen Anhängen getroffenen Regelungen vor.
Leistungen und Preise
Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. MWST und inkl. Mitarbeiterkosten. Ein Abzug für bestellte, aber nicht bezogene Leistungen ist ausgeschlossen.
Für die Verlängerung der gesetzlichen Polizeistunde (00:00 Uhr) verrechnet das Hombergerhaus für das Einholen der Bewilligung CHF 150.– und pro angebrochene Stunde nach Mitternacht CHF 100.–.
Änderung der Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist das Hombergerhaus spätestens 72 Stunden vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, mitzuteilen.
Anpassungen von mehr als 50% können eine Anpassung des Auftrages zur Folge haben. Dem Kunden wird die effektive, mindestens jedoch die bis spätestens 72 Stunden vor dem Anlass bekanntgegebene Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
Geringfügige Änderungen
Das Hombergerhaus behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie z.B. aufgrund von fehlenden Waren oder massiv erhöhten Preisen, seine Dienstleistungen, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern und verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.
Inkasso
Ein Einzelinkasso vor Ort ist für grössere Gruppen ab 15 Personen nur durch vorherige Absprache möglich. Gruppenanlässe (z.B. GV) können auch die Dienstleistung unserer Selbstbedienung in Anspruch nehmen, dies auf Vorbestellung (Inkasso via Kasse durch 1 Person des Hombergerhauses). Wir akzeptieren Kreditkarten, Maestro und Post Card.
Annulierung seitens des Kunden
Bei Annulierung eines Auftrags nach erfolgter Auftragserteilung, werden dem Kunden mindestens die nachfolgenden Kosten in Rechnung gestellt:
| Bis 30 Arbeitstage vor dem Anlass | – keine Kosten |
| Bis 10 Arbeitstage vor dem Anlass | – 20% der gebuchten Leistungen |
| Bis 3 Arbeitstage vor dem Anlass | – 50% der gebuchten Leistungen |
Bei später erfolgender Annulierung werden dem Kunden 70 % der gebuchten Leistungen verrechnet.
Rechnungsstellung und Bezahlung
70% Anzahlung bei Auftrag über Fr. 500.–. Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von dem Hombergerhaus eine detaillierte Rechnung. Auf Wunsch des Kunden zusätzlich erbrachte Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Rechnung ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuergesetzgebung.
Vertragsauflösung
Kann der Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Gründen, die das Hombergerhaus nicht beeinflussen kann, vollumfänglich oder nur teilweise nicht erfüllt werden, so sind die Parteien von jeglicher Haftung entlastet.
Das Hombergerhaus behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde seinen sich aus dem Auftrag ergebenden Verpflichtungen und Aufgaben nicht nachkommt. Das Hombergerhaus behält sich ferner das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Beschädigung und Haftung
Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hombergerhaus bedarf.
Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei Konferenz- oder Bankettveranstaltungen übernimmt Das Hombergerhaus keine Haftung.
Teilungültigkeit
Falls eine Bestimmung der Vereinbarung einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung widerspricht, so gilt anstelle dieser Bestimmung jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem ursprünglichen Parteiwillen am nächsten kommt.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung und der Tätigkeit des Hombergerhaus ergeben, ist Schaffhausen.

